Informationsveranstaltung zur digitalen Beantragung von Fördermitteln

Im Sommer 2025 haben wir gemeinsam mit dem Privatwaldberater von ThüringenForst, André Hofrock, die zweite Veranstaltungsreihe zum Thema digitale Beantragung von Fördermitteln durchgeführt. Nachdem wir im Frühjahr zum grundsätzlichen Zugang zur Fördermittelplattform mehrere Veranstaltungen in Thüringen durchgeführt hatten, erschien es sinnvoll, auch zu den Anträgen selbst Infoveranstaltungen anzubieten. Hiermit wollen wir die Hemmnisse und Schwierigkeiten, welche zwangsläufig bei der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse auftreten, möglichst gering halten, um den Mitgliedern über die „digitalen Hürde“ zu helfen. Der Zugang unserer Mitglieder zu Fördermitteln ist für uns ein elementares Ziel. 

Mit vier über Thüringen verteilten Veranstaltungen haben wir versucht die Waldbesitzer zu erreichen:

25.06.2025 Floh-Seligenthal
02.07.2025 Kammerforst
09.07.2025 Niederorschel
10.07.2025 Dreba

Immerhin nahmen rund 100 Vertreter der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in Thüringen geschult werden. Neben dieser Zielgruppe war die Veranstaltung auch generell für interessierte Waldbesitzer geöffnet – was sich auch in der Wahl der Themenschwerpunkte niederschlug.

Insbesondere wurden die Themen um die Förderung der Maßnahmengruppe B (forstwirtschaftliche Infrastruktur) sowie der Maßnahmengruppe C (Mitgliederaktivierung und Holzmobilisierung) ausführlich besprochen. Dabei wurden die Anträge live vor Ort erarbeitet und exemplarisch ausgefüllt. Der Vorteil in diesem Vorgehen war, dass entstehende Fragen und Unklarheiten direkt geklärt werden konnten.

Resümee der Veranstaltungsreihe:

Vorbehalte gegenüber der digitalen Antragstellung werden weiterhin bestehen bleiben. Jedoch konnte vielen Teilnehmern der Respekt vor der „digitalen Hürde“ genommen werden. Die digitalen Anträge unterscheiden sich zumindest inhaltlich kaum von den bekannten Anträgen in Papierform.

Zur Erinnerung:

Folgende Fördermaßnahmen werden ab 2025 nur noch in Form der digitalen Antragstellung zur Verfügung stehen:

Aus der Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen:

  • Forstlicher Wegebau
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Vorbeugung gegen Kalamitäten
  • Investive Waldumweltmaßnahmen
  • Bodenschutzkalkung
  • Biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen
  • Ebenso die Waldumweltmaßnahmen

Fördertatbestände aus dem Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald können weiterhin in analoger Form beantragt werden.

Riccardo Brandt

Foto: Karsten Spinner