Anhörung im Thüringer Landtag zur Forstlichen Förderung


24. Februar 2022


Sehr geehrte Abgeordnete,

ich bedanke mich im Namen des Waldbesitzerbandes für die Einladung zur Anhörung über den Stand der Forstlichen Förderung in Thüringen und werde mich sich zu den möglichen Verbesserungspotentialen äußern.

Um die Redezeit einzuhalten, werde ich den Fokus auf einige Schwerpunkte richten. Die ausführlichen Einlassungen sind dem Landtag am vergangenen Freitag per Post zugegangen.

Vorab möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen unserer Mitglieder sowohl für die Aufstockung der Fördermittel in den letzten Jahren bei allen Fraktionen des Thüringer Landtages wie auch für die Einführung im Jahr 2021. Nachdem das Parlament auch für 2022 wieder 10 Mio. € bewilligt hat appelliere ich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auch dieses Jahr die Mittel für die Waldbesitzer zur Verfügung zu stellen.

Die hohe Nachfrage nach der Klimaschutzprämie hat gezeigt wie dringend diese Förderung nötig ist und die Stürme der letzten Woche zeigten, dass der Kampf gegen die Folgen des Klimawandels eine Daueraufgabe bleibt.

Daraus leitet sich auch eine Anpassung der Förderung in Thüringen sowohl hinsichtlich der Fördersätze aber auch der einzelnen Maßnahmen und der der technischen Umsetzung ab.

Ein zentraler Baustein der Forstlichen Förderung muss in Zukunft die Honorierung der Klimaschutzleistungen sein. Es ist aber entscheidend, wie diese ausgestaltet wird. Dabei geht es nicht allein, um die Erhöhung der Kohlenstoffbindung im Wald, sondern auch um die weiteren Leistungen des Waldes, wie Erholung, Sicherung der Artenvielfalt, Klima-, Boden- und Wasserschutz sowie Holzbereitstellung. Um diese dauerhaft zu sichern, bedarf es zukünftig einer Verstetigung der Honorierung. Allein aus der Holzvermarktung können die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer diese Leistungen nicht mehr finanzieren, da ein enormer Investitionsaufwand ansteht, um die Wälder klimastabil umzubauen. Deshalb bitten wir Landesregierung auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass eine bundeseinheitliche Regelung zur Honorierung der Ökosystemleistungen gefunden wird. Unabdingbar ist jedoch eine Freistellung von De-minimis, damit auch größere Forstbetriebe, wie z. B. auch Waldgenossenschaften diese Honorierung nutzen können. Denn häufig sind es besonders die großen Betriebe, die den Waldumbau maßgeblich vorantreiben. Und da bitte ich den Freistaat darauf zu schauen, dass es nicht nur eine Stilllegungsprämie wird. Die hilft langfristig weder der Artenvielfalt noch der Stabilität der Wälder.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Thüringer Richtlinie zur Sicherung der Klimaschutzleistung der Wälder im Jahr 2022, ist es wichtig, dass ähnliche Kriterien gelten, wie sie im Jahr 2021 Anwendung fanden. Auf Grund der hohen Nachfrage und des geringeren Finanzvolumens befürworten wir eine Absenkung des Fördersatzes anstatt des „Windhundprinzips“, damit eine ähnliche Anzahl an Waldbesitzendenden die Förderung nutzen können. Darüber hinaus halten wir es für angemessen, dass nur noch Betriebe mit einer Honorierung bedacht werden, deren nachhaltige Waldbewirtschaftung nach einem unabhängigen Zertifizierungssystem (z. B. PEFC, FSC, Naturland) anerkannt ist. Dies hilft einen hohen Standard bei der Bewirtschaftung der Wälder zu sichern.

Mittelfristig ist eine Verknüpfung der ergebnisorientierten Förderung mit der Projektförderung sinnvoll. So sollte es möglich sein, dass mit einer Definition des Bestockungsziels (z. B. 70% Laubholz und 30% Nadelholz) ein Fördermittelantrag für Wiederaufforstung oder Waldumbau gestellt werden kann und der Waldbesitzer eine Anschubfinanzierung bekommt. Nach 5 Jahren bei Abnahme der Maßnahme ist ausschließlich das Ergebnis für die Auszahlung der Fördermittel relevant. Dabei sollte es völlig unerheblich sein mit welchen Mitteln (Verbissschutz, Pflanzung, Saat, Naturverjüngung usw.) dieses Ziel erreicht wurde.

Vor diesem Hintergrund mahnen wir dringend die Anpassung der Rahmenpflanzverbände und der Baumartenempfehlungen für Thüringen an, die eine Grundlage für die Anerkennung der Förderung bilden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Unsicherheit zukünftig klimaresilienter Baumarten brauchen wir einen größeren Spielraum für die Anerkennung der geförderten Maßnahmen und die Auszahlung der Fördermittel.

Um die Förderrichtlinien zeitnah und fokussiert an die wechselnden Bedingungen anzupassen regen wir die Bildung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern des Ministeriums, der verschiedenen Verwaltungsebenen von ThüringenForst und Vertretern des Privat- und Kommunalwaldes an.

Mit dem erheblich gestiegenem Fördervolumen auf Grund der katastrophalen Situation in den Wäldern ist auch der Personalbedarf für Beratung, Betreuung und Fördermittelbearbeitung erheblich gestiegen. Dem muss nicht nur durch die Aufstockung des Personals in der Fördermittelstelle, sondern auch auf Forstamtebene Rechnung getragen werden. So sollten in Forstämtern mit einem hohen Privatwaldanteil Mitarbeiter eingestellt werden, die sich ausschließlich mit der Fördermittelberatung, der Projektierung von Wiederaufforstungen und Wegebauprojektierung im Privatwald beschäftigen.

Um den Verwaltungsaufwand und die Belastung der Mitarbeiter zu senken, bedarf es darüber hinaus der Digitalisierung der der Fördermittelbeantragung und -bearbeitung. Es sollte zukünftig möglich sein Anträge sowohl herkömmlich als auch digital zu stellen.

Im Folgenden möchte ich noch kurz auf einige Schwerpunkte im Detail eingehen:

Wiederaufforstung

Auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach Forstdienstarbeiten und der hohen Inflation sind die Kosten forstlicher Dienstleistungen deutlich gestiegen. Dadurch bedarf es unbedingt einer Anpassung Festbeträge zur Sicherung der Kulturen, Kulturvorbereitung, Pflanzung, Pflanzen, Wildschutz sowie der Jungwuchs- und Dickungspflege.

Darüber hinaus muss die mehrmalige Förderung der Jungwuchs- und Dickungspflege möglich sein, weil nach einer einmaligen Pflege die jungen Pflanzen der kritischen Phase durch die Konkurrenz des Begleitwuchses noch nicht entwachsen sind.

Außerdem sollte ein Fördertatbestand der Ergänzung von Nadelholznaturverjüngungen durch Laubholz eingeführt werden. Das Ausmaß an Kahlflächen in Thüringen wird dazu führen, dass nicht alle Freiflächen aus logistischen, organisatorischen und finanziellen Gründen wieder aufgeforstet werden können. In den Fällen muss das Auspflanzen der Lücken förderfähig sein.

Instandsetzung von Infrastruktur

Nach der Beräumung enormer Schadholzmengen in den letzten vier Jahren hat sich der Zustand der forstlichen Infrastruktur dramatisch verschlechtert. Ein intaktes Wegenetz ist nicht nur eine wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft, sondern auch für eine reibungslose Beräumung von Schadholz ist. Vielen Waldsitzenden fehlen die liquiden Mittel, um die Vorfinanzierung zu gewährleisten. Deshalb ist beim Wegebau eine anteilige Vorfinanzierung nötig, um die Maßnahmen durchführen zu können.

Neben den Hauptabfuhrwegen sind auch die Maschinen- und Zubringerwegen essenziell für die Holzbringung. Diese wurden in den vergangenen Jahren ebenso beansprucht wie die Abfuhrwege. Deshalb ist es wichtig, dass eine Förderung für die Maschinen- und Zubringerwege wieder (denn die gab es einmal in der Strukturförderhilfe) eingeführt wird, um eine durchgehende Logistikkette bei der Bewirtschaftung und für die Risikovorsorge zu gewährleisten.

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind das wirkungsvollste Instrument, um die strukturellen Nachteile des kleinparzellierten Privatwaldes zu überwinden. Dies ist in Thüringen besonders bedeutungsvoll, da der Freistaat nach Rheinland-Pfalz mit 1,0 ha je Eigentümer den am stärksten zersplitterter Privatwald aufweist. Nur mit einer Stärkung und Professionalisierung lässt sich das Risiko- und Krisenmanagement sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung im Kleinprivatwald deutlich verbessern.

Die Professionalisierung hängt vor allem von der planungssicheren Beschäftigung von Fachpersonal ab. Um dies abzusichern, muss die bisher abschmelzende Personalförderung verstetigt werden und auch die Möglichkeit bestehen, nicht forstfachliches Personal, dass die Geschäftsführung z. B. bei der Mitgliederverwaltung, im Rechnungswesen oder bei der Holzvermarktung unterstützt, fördern zu lassen.

Darüber hinaus sind kleinere FBG ́en finanziell nicht in der Lage Personal anzustellen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Hilfreich wäre hier nicht nur Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit festangestelltem Personal, sondern auch solche zu fördern, die einen Dienstleistungsvertrag mit einem Forstsachverständigen abgeschlossen haben. Dies würde auch kleineren Zusammenschlüssen die Möglichkeit einer Professionalisierung und des allmählichen Wachstums geben.

Die Förderung von Waldpflegeverträgen ist ein probates Mittel die Mitglieder zu unterstützen und nicht zuletzt die staatlichen Revierleiter zu entlasten. Allerdings ist die Obergrenze von 200 ha Waldbesitz je Eigentümer nicht zielführend. Damit werden wichtige Mitglieder, die einen Kristallisationspunkt der FBG bilden könnten, forstfachlich nicht in dem Maße unterstützt. Darüber hinaus führt diese Deckelung zu einer wettbewerbsrechtlichen Benachteiligung der Zusammenschlüsse gegenüber der staatlichen Betreuung, da nach der 5. Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz auch größere Forstbetriebe subventioniert betreut werden. Deshalb ist es erforderlich über einen weiter degressiven Kostensatz auch Waldpflegeverträge mit Mitgliedern über 200 ha Betriebsfläche zu fördern.

Außerdem bedarf unbedingt einer Notifizierung der Maßnahmengruppe C „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse“ der Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), um die bereits heute professionell arbeitenden Zusammenschlüsse von der De-minimis-Regelung zu befreien. Bisher führt dies dazu, dass Fördermittel nicht abgerufen werden können und somit forstpolitische Bestrebungen zur Stärkung des Kleinprivatwaldes konterkariert werden. Wir bitten die Thüringer Landesregierung den angesprochenen Änderungsbedarf bei der Maßnahmengruppe C der GAK auf Bundesebene zu beschleunigen.

Grundsätzlich ist die Forstliche Förderung in Thüringen bei entsprechender finanzieller Ausstattung ein sehr hilfreiches Instrument für die Waldbesitzenden, um die ordnungsgemäße Forstwirtschaft zu sichern und die enormen Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Um die Zielgruppe besser erreichen zu können und besonders die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stärker zu unterstützen, muss an einigen Stellen nachgeschärft werden, um auch der derzeit sehr dynamischen Waldveränderung Rechnung zu tragen.

Ich danke für die Möglichkeit unsere Anregungen hier vortragen zu dürfen und bitte unsere Vorschläge bei der Überarbeitung der Richtlinien zur Forstlichen Förderung zu berücksichtigen.